Verpackung und Transport von Gefahrgut
ZARGES bietet Lösungen für die Verpackung und den Transport von Gefahrgut. Neben Herstellung und Prüfung von Gefahrgutverpackungen gehört auch die Beratung zum Gefahrguttransport zum ZARGES-Service.
Grundlagen
- Sicherheitsvorschriften: Für Verpackung und Transport gefährlicher Güter hat der Gesetzgeber strenge Sicherheitsvorschriften festgelegt. Gefahrgut darf nur in Verpackungen transportiert werden, die diese Kriterien erfüllen und von den Behörden zugelassen sind.
- Gefahrgutverordnung: Die Anforderungen an die Gefahrgut-Verpackungen sind in der Gefahrgutverordnung und weiteren Vorschriften geregelt.
- Zulassung: ZARGES produziert seit Jahren UN-zugelassene Verpackungen aus Aluminium. Sie sind als zusammengesetzte Verpackung zugelassen (Code UN 4B).
Das Leistungsangebot von ZARGES
- Beratung: Information über Gesetze und Verordnungen. Hinweise auf Gefahrgutzuordnung. Empfehlung geeigneter Innen- und Außenverpackungen (inkl. Polsterung/Polstermittel). Erstellen von Sonderlösungen.
- Prüfung: Bauartprüfung von Außen-, Kombinations- und zusammengesetzten Verpackungen (Aluminium 4B/Stahl 4A). ZARGES ist autorisierte Prüfstelle. Zulassung über das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
- Lieferung: Außenverpackungen in Standard- oder Sondergrößen mit Zulassung. Komplett-Verpackungen (zusammengesetzte Verpackungen) sowie Sonderlösungen.








