FAQ: Häufige Fragen zu Gefahrgut
Welche Gefahrgüter dürfen in Zarges Kisten transportiert werden?
Der Transport gefährlicher Güter ist in verschiedenen Gesetzen, je nach Verkehrsträger, geregelt. Für den Transport auf der Straße ist es das ADR, für die Eisenbahn das RID. Der Transport per Luft ist in der IATA DGR geregelt. In den Vorschriften sind die meisten Gefahrgüter aufgezählt. Zu diesen Gefahrgütern werden hier die zulässigen Gefahrgutumschließungen aufgeführt. Anhand der UN-Nummer kann man auswählen, welche Verpackung für den Stoff zugelassen ist.
Was bedeutet ADR?
Das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Güter auf der Straße wird mit ADR abgekürzt: Accord Européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route.
Was bedeutet die Bauart-Zulassung (bzw. das UN-Kennzeichen)?
Die Zulassung ist eine Erlaubnis zur serienmäßigen Herstellung und Kennzeichnung einer Verpackung für den Transport gefährlicher Güter.
Wie findet man die richtige zulässige Verpackung?
Welche Umschließung man verwenden darf, hängt von der Art des Füllgutes ab, welches befördert werden soll.
Müssen Zarges Gefahrgut Umschließungen einer regelmäßigen Wiederholungsprüfung unterzogen werden?
Nein, da der Werkstoff Aluminium keinen Alterungsprozessen unterliegt wie beispielsweise Kunststoff. Es reicht eine Sichtprüfung der Alukisten auf äußere Beschädigung.
Wie hoch ist die maximal zulässige Bruttomasse der Behälterbaureihe K470?
Die maximalen Bruttomassen der Gefahrgutkisten sind jeweils auf dem Gefahrgutschild angegeben. Bei der Baureihe K 470 sind dies von 26 kg bis hin zu 200 kg. Für Sonderbehälter können diese Bruttomassen auch höher sein.








