Die richtige Anwendung
Eine Gefährdungsbeurteilung und die Verwendung von geeignetem Steiggerät gewährleistet natürlich nur dann die gewünschte Sicherheit, wenn die jeweilige Steighilfe in einem absolut funktionstüchtigen Zustand ist.
Deshalb ist eine regelmäßige Überprüfung der Steiggeräte nicht nur zu empfehlen - sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
Jeder Unternehmer muss eine so genannte „befähigte Person für Leitern und Fahrgerüste” benennen, die alle Steiggeräte regelmäßig auf einen ordnungsgemäßen Zustand und die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften prüft.
Die gesetzliche Grundlage
Auszug aus der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV:
§10 Prüfung der Arbeitsmittel:
(2) Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach der Gefährdungsanalyse ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen.
Weitere Informationen zu Normen, Verordnungen und Gesetzen.
ZARGES Akademie: Seminare für mehr Sicherheit
Die „Befähigung zur Prüfung von Steiggeräten“ kann durch den Besuch eines entsprechenden Seminars erlangt werden. ZARGES bietet solche Seminare an verschiedenen Schulungsorten an. Weitere Informationen und die nächsten Termine finden Sie unter
Prüfen für mehr Sicherheit
Ein Steiggerät muss je nach Betriebsverhältnissen und Beanspruchung bzw. Frequentierung unterschiedlich oft überprüft werden. Unter speziellen Bedingungen kann sogar eine tägliche Prüfung des Steiggeräts angeraten sein.
Übrigens: Wir bieten auch eine ZARGES Leiternprüfung an.
Service für mehr Sicherheit
Als besonderen Service bietet ZARGES für jedes Steiggerät ein spezielles Kontrollblatt an, das eine fachgerechte und fehlerfreie Prüfung erleichtert.
Unabhängig davon hat der Benutzer vor Gebrauch eines Steiggeräts dessen Beschaffenheit und Eignung zu beachten. Die Geräte müssen im täglichen Gebrauch pfleglich behandelt und vor Verschmutzung oder Witterungseinflüssen geschützt werden.
Zu den ZARGES Kontrollblättern im Downloadbereich.








