Sichere Sicherheit
Die für Leitern gültige Norm EN 131-1+2* wurde umfassend überarbeitet. Bis spätestens Ende 2017 werden die neuen Ausgaben europaweit Geltung erlangen. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die einzelnen von der neuen Norm geforderten Tests sowie die wichtigsten Neuerungen für noch mehr Arbeitssicherheit bei Leitern. Dabei ist zu beachten, dass durch die neue europäische Norm für Leitern einige Funktionen nicht mehr oder nur eingeschränkt verfügbar sind.
Bei allen Leitern, die als Anlegeleiter genutzt werden können, ist nach der neuen Norm ab einer Länge von 3.000 mm eine Standverbreiterung nötig.
Durch diese neue Anforderung sind bei mehrteiligen Leitern einige Funktionen nicht mehr verfügbar:
Die Normänderung wurde auf Anstoß von Verbraucherschutzorganisationen durch das Europäische Komitee für Normen CEN überarbeitet.
Mitwirkende sind u.a.
Für alle Hersteller und Wiederverkäufer die in Europa Steigsysteme in den Markt bringen
Diese Europäische Norm gilt für tragbare Leitern. Sie gilt nicht für Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch, wie Feuerwehrleitern, Dachleitern und fahrbare Leitern. Für Ein- oder Mehrgelenkleitern gilt die EN 131-4, für Teleskopleitern die EN 131-6, für mobile Podestleitern EN 131-7. Die EN 131-1+2 gilt nicht für Tritte, hierfür gilt die EN 14183.
Dürfen Leitern nach alter Norm EN 131-1 weiterhin gewerblich verwendet werden?
Es gibt grundsätzlich keinen Bestandsschutz von alten Leitern, in Industrie und Gewerbe.
Der Arbeitgeber ist rechtlich nur dann abgesichert,
wenn er nach einer Gefährdungsbeurteilung die Leiter
auf den neuesten Stand der Technik bringt.
Es ist davon auszugehen, dass annähernd gleiche Rechtsvorschriften in Ländern der EU gelten. Wir können deshalb sagen, dass dieses Statement europaweit anwendbar ist.
ZARGES liefert bereits ab April 2017 alle Leitern nur noch nach der neuen Norm der Klasse "professional" aus. ZARGES Leitern nach EN 131-1+2 können Sie an dem blauen Aufkleber, direkt am Produkt erkennen.
Bei Leitern mit diesem Aufkleber können Sie sich sicher sein, dass sie die Anforderungen nach der Norm EN 131-1:2015 und EN 131-2:2010+A2:2017 erfüllen. Unsere Leitern sind bereits nach den neuen Normen vom TÜV geprüft und zertifiziert.
Die neue Norm verbietet nicht ausdrücklich, die bisher genutzten Leitern weiterhin einzusetzen. Allerdings gelten für gewerbliche Anwender (Firmen, Behörden etc.) in Europa die jeweiligen Betriebsvorschriften. Sie regeln die „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bereitstellung durch den Arbeitgeber und Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“. In Deutschland ist diese Regeln in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umgesetzt.
Wichtiger Grundbaustein ist die Verpflichtung, dass die Arbeitsmittel dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Darüber hinaus sind eine Gefährdungsbeurteilung (für Leitern z. B. nach TRBS 2121-Teil 2) sowie eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln durchzuführen.
Wir raten Unternehmen – unabhängig von den jährlichen Leiternprüfungen – ihre Steigsysteme mit Blick auf Sicherheit zu begutachten. Um rechtzeitig reagieren zu können, sollten Sie zudem so früh wie möglich starten: Machen Sie die Gefährdungsbeurteilung daher jetzt und setzten Sie bis Ende der Übergangsfrist (Ende 2017) notwendige Maßnahmen um.
Eine gute Anleitung für eine solche Gefährdungsbeurteilung ist in der TRBS 2121 Teil 2 beschrieben oder Sie erhalten diese von Fachbetrieben und Herstellern. Aber Achtung: Nur der Betreiber kann einschätzen und entscheiden ob die Leiter weiterverwendet werden kann. Vergessen Sie nicht diese Beurteilung zu dokumentieren.
Nein diese ändern sich nicht; Unternehmen müssen nach wie vor einmal jährlich die Leiternprüfung durchführen, um sicherzustellen, dass die verwendeten Steigsysteme dem neuesten Stand der Technik und somit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen sowie keine Beschädigungen aufweisen.
Ja! Steigsysteme lassen sich regelkonform erweitern, indem beispielsweise entsprechend EN 131-1 eine Quertraverse bei Anlegeleitern montiert wird.
Es ist nicht gewährleistet, dass eine Nachrüstung immer beide Teile der Norm (131-1 und 131.2) entspricht. Dies ist daher zusätzlich zu prüfen.
Ja. Nach §6 Abs. 5 des Produktsicherheitsgesetzes hat „Der Händler dazu beizutragen, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden“. Dies ist nur gegeben, wenn die Produkte dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Was getestet wird:
Wie getestet wird:
Die Anforderung:
Was getestet wird:
Wie getestet wird:
Die Anforderung:
Was getestet wird:
Wie getestet wird:
Die Anforderung:
Was getestet wird:
Wie getestet wird:
Die Anforderung:
Sicherheit geht vor: Nach den neuesten Ausgaben der Norm EN 131-1+2 müssen Leitern zusätzliche und strengere Anforderungen erfüllen. Im Überblick sehen Sie die verschärften bzw. neuen Tests.
Die neue Anforderung:
Was getestet wird:
Wie getestet wird:
Die Anforderung:
Die Philosophie von ZARGES: Arbeitssicherheit steht über allem. Deshalb entsprechen Leitern von ZARGES den aktuellen nationalen und internationalen Normen. Und unsere zertifizierten Entwicklungs- und Fertigungsprozesse garantieren Ihnen Sicherheit und höchste Zuverlässigkeit.
Weitere Informationen zu unseren Qualitätsstandards und zu wichtigen Themen rund um die Sicherheit unserer Leitern finden Sie unter folgenden Links:
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