Leiternprüfung bei Ihnen vor Ort:

Schnell, unkompliziert & gemäß geltender Betriebssicherheits-Verordnung

Jeder in die Arbeitssicherheit investierte Euro kommt 2,2-fach zurück.

Jeder in die Arbeitssicherheit investierte Euro kommt 2,2-fach zurück. Die Studie von "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)" belegt, dass sich Investitionen in den Arbeitsschutz wirklich lohnen, denn jeder in die Arbeitssicherheit investierte Euro kommt gleich mehr als doppelt zurück. So werden nicht nur, teilweise schwerwiegende, Unfälle vermieden, sondern mit den richtigen Maßnahmen kann man auch richtig Geld sparen.


ZARGES prüft für Sie Ihre Steiggeräte.

ZARGES prüft für Sie Steiggeräte nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Information 208-016 (BGI 694), DGUV Information 201-011 (BGI 693), DGUV Information 208-032 (BGI/GUV-I 5189).

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Leiternprüfung

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Leiternprüfung bei Ihnen vor Ort: Schnell, unkompliziert & gemäß geltender Betriebssicherheits-Verordnung.

Unsere speziell geschulten Mitarbeiter führen die vom Gesetzgeber geforderten Überprüfungen in Ihrem Betrieb durch. Eine Leiternprüfung durch eine befähigte Person können Sie in ganz Deutschland vereinbaren.

Die Prüfung Ihrer Steiggeräte durch ZARGES beinhaltet

  • Leiternprüfung: Die Überprüfung Ihrer Leitern & Tritte auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
  • Fahrgerüstprüfung: Die Überprüfung Ihrer Fahrgerüste auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
  • Steigleiterprüfung: Die Überprüfung Ihrer Steigleitern auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
  • Prüfung von Sonderkonstruktionen: Die Überprüfung Ihrer Sonderkonstruktionen auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
  • Prüfbericht: Erstellung der erforderlichen Prüfdokumentation sowie Kennzeichnung durch Aufbringen von Prüfplaketten.
  • Instandsetzung: Durchführung von kleinen Instandsetzungen wie z. B. das Austauschen von Verschleißteilen oder Verkauf von Ersatzteilen (nur für ZARGES-Produkte).
  • Beratung: Unterbreitung von Vorschlägen und Beantwortung weiterer Fragen.

Fragen zur Leiterprüfung?

Bitte wenden Sie sich an

Frau Marjam Oskoui, Tel.: +49 881 687 212 oder
Herr Jürgen Ulrich, Tel.: +49 881 687 349

Leiterprüfung – gesetzliche Grundlagen

Es gibt diverse Gesetze, Vorschriften und Normen, die sich im engeren und weiteren Sinne mit der Sicherheit von Steiggeräten und der Leiternprüfung beschäftigen. Die wichtigsten sind:

Die Sicherheit ist für uns als Hersteller von Leitern im Sinne unserer Kunden von äußerster Wichtigkeit. ZARGES bietet Ihnen daher eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Leitern, Tritte, Steigleitern und Fahrgerüste durch eine befähigte Person an.

  • Im §4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) heißt es beispielsweise: „Ein Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“ In §14 der BetrSichV wird genauer auf die Prüfung der Arbeitsmittel eingegangen.
  • Laut den Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte und befähigte Person Leitern, Tritte, Fahrgerüste, Steigleitern und Sonderkonstruktionen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand prüft.

Häufig gestellte Fragen zur Leiternprüfung – FAQs

Was ist eine „befähigte Person“?

Was ist eine „befähigte Person“?

Eine befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat an einer Schulung bei TÜV, Berufsgenossenschaft oder bei einem Leitern-Hersteller absolviert. In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1203 (TRBS) sind die Anforderungen an die befähigte Person weiter konkretisiert.

Um die Qualifikation zur befähigten Person zu erhalten, bietet ZARGES im Rahmen der ZARGES-Akademie Sicherheits-Seminare und Schulungen an.

Wer führt Leiternprüfungen durch?

Wer führt Leiternprüfungen durch?

Wenn in Ihrem Unternehmen ein Mitarbeiter einen Lehrgang zur „befähigten Person“ absolviert hat und damit qualifiziert ist, Leitern zu prüfen, kann dieser die regelmäßig notwendigen Überprüfungen durchführen. Auch die Berufsgenossenschaft der TÜV und natürlich ZARGES können als externe Dienstleister diese Überprüfungen Ihrer Leitern durchführen. Das Auslagern der Leiternprüfung an einen Spezialisten wie ZARGES minimiert Ihren internen Aufwand.

Auf welche Mängel wird geprüft?

Auf welche Mängel wird geprüft?

Der Prüfer führt eine Sichtprüfung/Funktionsprüfung jeder Leiter durch: Sind alle Sprossen fest? Sind Schrauben und Muttern gegen selbständiges Lösen gesichert? Fehlen Bauteile? Gibt es irgendwo scharfe Kanten? Sind die Fußenden der Leiter rutschfest? Gibt es gravierende Abnutzungserscheinungen? Diese Fragen sind in Form einer detaillierten Checklisten vorgegeben.

Wie läuft eine Leiternprüfung ab?

Wie läuft eine Leiternprüfung ab?

Der Prüfer arbeitet ein Leiternkontrollblatt (Checkliste) mit einer Vielzahl von Fragen ab und hält das Prüfergebnis jeder Leiter in einem Kontrollblatt fest. Für jede Leiter muss eine Dokumentation erstellt werden. Auf geprüfte Leitern wird eine Prüfplakette (Jahresplakette) angebracht – oder aber ein Gesperrt-Aufkleber. Defekte Leitern müssen repariert werden oder aber der weiteren Nutzung entzogen werden.

Wie wird eine Leiternprüfung dokumentiert?

Wie wird eine Leiternprüfung dokumentiert?

Das in der Prüfung jeder Leiter ausgefüllte und vom Prüfer unterschriebene Kontrollblatt wird im Leiternkontrollbuch (Prüfordner) abgeheftet, um den zuständigen Behörden ggf. einen Nachweis regelmäßiger Leiternprüfungen zu erbringen. Das Kontrollbuch verbleibt im Unternehmen und enthält auch weitere Informationen und Hilfen wie z.B. Prüflisten.

Es bietet sich an, alle Leitern im Betrieb zu nummerien (Ordnungsziffer der jeweiligen Abteilung) und eine Liste der Leitern im Leiternkontrollbuch zu hinterlegen.

Wie oft müssen Leitern überprüft werden?

Wie oft müssen Leitern überprüft werden?

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Ausschlaggebend sind die Nutzungshäufigkeit, die Beanspruchung bei der Benutzung sowie die Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen

Sachkundigen-Schulungen zur „befähigten Person“

Sachkundigen-Schulungen zur „befähigten Person“

Die ZARGES-Akademie bietet deutschlandweit Sachkundigen-Schulungen zur Befähigten Person für Steigtechnikprodukte an. Darin erwerben Sie bzw. Ihre Mitarbeiter die erforderlichen Kenntnisse, um die Prüfung von Steigtechnikprodukten zukünftig selbständig durchzuführen.