EN 131 – die wichtigsten Neuerungen

Sichere Sicherheit

Sichere Sicherheit. EN 131 – die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

DIN EN 131-1: Standbreite

Seit Ende 2017 gilt für alle Hersteller, dass Leitern nur noch nach der neuen Norm ausgeliefert werden dürfen. Doch auch die Anwender der Leitern müssen diese Änderungen in Bezug auf den richtigen Umgang mit Leitern beachten. U. U. müssen auch Leitern die im Bestand sind gegebenenfalls für die neue Norm aufgerüstet werden. Wichtig ist, dass die Leiter zum vorgesehenen Einsatzzweck weiterhin uneingeschränkt sicher eingesetzt werden kann:

  • Eine Leiter mit einer Länge von über 3 Metern muss zukünftig eine größere Standbreite haben. Mit Quertraversen oder konischer Bauweise kann eine größere Standbreite erreicht werden.
  • Schiebeleiterteile, die über 3 Meter lang sind, dürfen nur noch von der Leiter trennbar sein, wenn sie mit einer Standverbreiterung ausgeführt sind.

Bestandsleitern sollten einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden.

DIN 131-2: Produktprüfungen

Im Teil 131-2 der Norm wurden Anforderungen und Prüfverfahren für tragbare Leitern definiert. Diese Überarbeitung war notwendig, da mit den neuen Bauformen auch die Prüfverfahren optimiert und angepasst werden mussten.
Darüber hinaus werden Leitern zukünftig in non-professional für die private Nutzung und professional für die gewerbliche Nutzung unterteilt. Diese Unterscheidung wirkt sich auf die Prüfungen aus: professional-Leitern müssen bei der Dauerprüfung 50.000 Prüfzyklen standhalten, non-professional-Leitern 10.000 Zyklen.
Folgende Prüfverfahren werden zukünftig angewendet: Fertigkeitsprüfung in Gebrauchsstellung, Torsionsprüfung von Stehleitern, Dauerhaltbarkeitsprüfung von Stehleitern, Rutschhemmungsprüfung von Anlegeleitern, Verdrehungsprüfung von Anlegeleitern, Festigkeit von Stabilisierungseinrichtungen (Stützen).

DIN 131-3: Benutzerinformationen

Seit dem 01.03.2018 müssen die Änderungen der DIN EN 131-3 Anwendung finden. Mit dieser Normänderung sind nun neue Sicherheitszeichen mit Kennzeichnung für Gebot oder Verbot festgelegt. Zusätzlich muss jetzt für jede Leiter eine gedruckte Gebrauchsanleitung bereitgestellt werden (ein Download reicht nicht mehr aus).
Die Benutzerinformation muss detaillierte Vorgaben zur Prüfung der Leiterbestandteile haben. Auch Wartung, Montage, Aufstellvarianten und Lagerung sind zu beschreiben.

EN 131-4: Ein- oder Mehrgelenkleitern

Die für Ein- oder Mehrgelenkleitern gültige Norm EN 131-4 wurde umfassend überarbeitet. Diese betreffen:

  • Festigkeitsprüfung in Gebrauchsstellung
  • Einführung der Klassifizierung von „professional“ und „non-professional“
  • Änderung der Festigkeitsprüfung und der Rutschprüfung der Plattform

Ihre Vorteile – mit ZARGES immer normgerecht.

  • Gesetzlich abgesichert
    ZARGES Leitern erfüllen die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und sind auf dem neuesten Stand der Technik. Sie entsprechen der Klasse „professional“. Sie können sich also sicher sein: ZARGES Leitern sind so professionell wie Sie, ob im Handwerk, der Industrie oder privat.
  • Sicherer arbeiten
    Die neuen strengen Tests belegen: Die genormten ZARGES Leitern sind höchst stand- und rutschsicher. So lassen sich Gefahren vermeiden, Unfälle weitestgehend reduzieren und Arbeitsausfälle vermindern.
  • Anforderungen europaweit erfüllen
    Die neuen Ausgaben der EN 131-1+2 gelten europaweit. Unabhängig wo Sie in Europa tätig sind: ZARGES Leitern erfüllen die Anforderungen der Normen in ganz Europa.
  • Einmal investieren – lange profitieren
    ZARGES Leitern sind durch die harten Tests der überarbeiteten Norm noch robuster und langlebiger. Sie investieren also nicht nur in Sicherheit, sondern ein zuverlässiges Steiggerät das Sie sehr lange begleiten wird.

EN 131-4 – was hat sich geändert?

Bei diesen Tests müssen jetzt strengere Kritierien erfüllt werden:

  • Festigkeitsprüfung der Leiter in Gebrauchsstellung
  • Klassifizierung „professional“ und „non-professional“
  • Festigkeitsprüfung der Plattform
  • Festigkeitsprüfung der Leiter und der Plattform
  • Änderung der Rutschprüfung der Plattform

EN 131-1+2 – was hat sich geändert?

  • Klassifizierung „Professional“ & „Non-professional“: Leitern werden zukünftig in zwei Klassen unterteilt. „Professional“ steht für eine Leiter, die für den Gebrauch in der Arbeitswelt bestimmt ist. „Non-professional“ bezeichnet Leitern für den privaten Bereich. Alle ZARGES Leitern sind ausnahmslos als Professional klassifiziert.
  • Strengere Tests – robustere Leitern: Zusätzliche und strengere Tests bringen die Leitern an Belastungsgrenzen. Nicht die ZARGES Leitern. Alle Prüfungen wurden mit Bravour bestanden.
  • Breiterer Stand: Bei allen Leitern, die als Anlegeleiter genutzt werden können, ist ab einer Länge von 3.000 mm eine Standverbreiterung (Quertraverse) vorgesehen. Sicherer und stabiler Stand für die vielfältigsten Aufgaben.
    WICHTIG: Durch diese neue Anforderung können bei Schiebeleitern, die eingefahren länger als 3.000 mm sind, die Leiternteile nicht mehr separat genutzt werden. Bei Mehrzweckleitern, die eingefahren länger als 3.000 mm sind, kann die Oberleiter nicht mehr separat genutzt werden; diese Leitern sind auch nicht mehr treppengängig einsetzbar.

FAQs zur EN 131-1+2

Was ist die EN 131?

Was ist die EN 131?

  • Die EN 131 ist die in Europa gültige Norm für tragbare Leitern.
  • In den Sechs Normteilen werden Bauarten + Ausführungen, Prüfung sowie Kennzeichnung und Bedienungsanleitung geregelt, um so europaweit einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu garantieren.
  • Die neue Ausgabe der EN 131-1 wurde bereits Ende 2015 veröffentlicht, die der EN131-2 im Januar 2017. Beide haben eine Übergangsfrist bis Ende 2017.
  • In den neuen Ausgaben der EN 131-2 werden alle Leitern in zwei Klassen eingeteilt:
    „Professional“ steht für eine Leiter, die für den Gebrauch in der Arbeitswelt bestimmt ist.
    „Non-professional“ bezeichnet Leitern für den privaten Bereich.
  • Die Prüfanforderungen für „professional“ sind dabei strenger und härter.
Wie verändern sich die Leitern nach der Norm?

Wie verändern sich die Leitern nach der Norm?

Bei allen Leitern, die als Anlegeleiter genutzt werden können, ist nach der neuen Norm ab einer Länge von 3.000 mm eine Standverbreiterung nötig.

Durch diese neue Anforderung sind bei mehrteiligen Leitern einige Funktionen nicht mehr verfügbar:

  • Bei Schiebeleitern, die eingefahren länger als 3.000 mm sind, können die Leiternteile nicht mehr separat genutzt werden.
  • Bei Mehrzweckleitern, die eingefahren länger als 3.000 mm sind, kann die Oberleiter nicht mehr separat genutzt werden; diese Leitern sind auch nicht mehr treppengängig einsetzbar.
Warum und von wem wurde die bestehende Norm überarbeitet?

Warum und von wem wurde die bestehende Norm überarbeitet?

Die Normänderung wurde auf Anstoß von Verbraucherschutzorganisationen durch das Europäische Komitee für Normen CEN überarbeitet.

Mitwirkende sind u.a.

  • Prüfinstitute
  • Berufsgenossenschaften
  • Hersteller
Wann tritt die überarbeitete Norm EN 131-1+2 in Kraft?

Wann tritt die überarbeitete Norm EN 131-1+2 in Kraft?

  • EN 131-1: Mai 2016
  • EN 131-2: Juli 2017; allerdings bekommen Hersteller eine Übergangsfrist bis Ende 2017 um die neuen Anforderungen umzusetzen.
Für wen gelten die Normen?

Für wen gelten die Normen?

Für alle Hersteller und Wiederverkäufer die in Europa Steigsysteme in den Markt bringen

Welche Steigsysteme sind von den neuen Normen betroffen?

Welche Steigsysteme sind von den neuen Normen betroffen?

Diese Europäische Norm gilt für tragbare Leitern. Sie gilt nicht für Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch, wie Feuerwehrleitern, Dachleitern und fahrbare Leitern. Für Ein- oder Mehrgelenkleitern gilt die EN 131-4, für Teleskopleitern die EN 131-6, für mobile Podestleitern EN 131-7. Die EN 131-1+2 gilt nicht für Tritte, hierfür gilt die EN 14183.

Was ist mit meinen bestehenden Leitern? Darf ich diese weiter verwenden?

Was ist mit meinen bestehenden Leitern? Darf ich diese weiter verwenden?

Dürfen Leitern nach alter Norm EN 131-1 weiterhin gewerblich verwendet werden? 
Es gibt grundsätzlich keinen Bestandsschutz von alten Leitern, in Industrie und Gewerbe.

Der Arbeitgeber ist rechtlich nur dann abgesichert, 
wenn er nach einer Gefährdungsbeurteilung die Leiter 
auf den neuesten Stand der Technik bringt.

Es ist davon auszugehen, dass annähernd gleiche Rechtsvorschriften in Ländern der EU gelten. Wir können deshalb sagen, dass dieses Statement europaweit anwendbar ist.

Woran erkenne ich, ob ein Produkt nach neuer Norm hergestellt wurde?

Woran erkenne ich, ob ein Produkt nach neuer Norm hergestellt wurde?

ZARGES liefert bereits ab April 2017 alle Leitern nur noch nach der neuen Norm der Klasse "professional" aus. ZARGES Leitern nach EN 131-1+2 können Sie an dem blauen Aufkleber, direkt am Produkt erkennen.

Bei Leitern mit diesem Aufkleber können Sie sich sicher sein, dass sie die Anforderungen nach der Norm EN 131-1:2015 und EN 131-2:2010+A2:2017 erfüllen. Unsere Leitern sind bereits nach den neuen Normen vom TÜV geprüft und zertifiziert.

Was passiert mit Leitern die noch der alten Norm entsprechen?

Was passiert mit Leitern die noch der alten Norm entsprechen?

Die neue Norm verbietet nicht ausdrücklich, die bisher genutzten Leitern weiterhin einzusetzen. Allerdings gelten für gewerbliche Anwender (Firmen, Behörden etc.) in Europa die jeweiligen Betriebsvorschriften. Sie regeln die „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bereitstellung durch den Arbeitgeber und Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“. In Deutschland ist diese Regeln in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umgesetzt.

Wichtiger Grundbaustein ist die Verpflichtung, dass die Arbeitsmittel dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Darüber hinaus sind eine Gefährdungsbeurteilung (für Leitern z. B. nach TRBS 2121-Teil 2) sowie eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln durchzuführen.

Gibt es eine Handlungsempfehlung von ZARGES bezüglich bestehender Leitern?

Gibt es eine Handlungsempfehlung von ZARGES bezüglich bestehender Leitern?

Wir raten Unternehmen – unabhängig von den jährlichen Leiternprüfungen – ihre Steigsysteme mit Blick auf Sicherheit zu begutachten. Um rechtzeitig reagieren zu können, sollten Sie zudem so früh wie möglich starten: Machen Sie die Gefährdungsbeurteilung daher jetzt und setzten Sie bis Ende der Übergangsfrist (Ende 2017) notwendige Maßnahmen um.

Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab und wie wird eingeschätzt, dass die Leiter weiterverwendet werden kann?

Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab und wie wird eingeschätzt, dass die Leiter weiterverwendet werden kann?

Eine gute Anleitung für eine solche Gefährdungsbeurteilung ist in der TRBS 2121 Teil 2 beschrieben oder Sie erhalten diese von Fachbetrieben und Herstellern. Aber Achtung: Nur der Betreiber kann einschätzen und entscheiden ob die Leiter weiterverwendet werden kann. Vergessen Sie nicht diese Beurteilung zu dokumentieren.

Ändern sich auch die Vorgaben für Leiternprüfungen?

Ändern sich auch die Vorgaben für Leiternprüfungen?

Nein diese ändern sich nicht; Unternehmen sollten nach wie vor einmal jährlich die Leiternprüfung durchführen, um sicherzustellen, dass die verwendeten Steigsysteme dem neuesten Stand der Technik und somit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen sowie keine Beschädigungen aufweisen.

Kann ich bestehende Leitern auch nachrüsten?

Kann ich bestehende Leitern auch nachrüsten?

Ja! Steigsysteme lassen sich regelkonform erweitern, indem beispielsweise entsprechend EN 131-1 eine Quertraverse bei Anlegeleitern montiert wird.

Wie kann ich sicherstellen, dass eine nachgerüstete Leiter alle Normen entspricht?

Wie kann ich sicherstellen, dass eine nachgerüstete Leiter alle Normen entspricht?

Es ist nicht gewährleistet, dass eine Nachrüstung immer beide Teile der Norm (131-1 und 131.2) entspricht. Dies ist daher zusätzlich zu prüfen.

Ich bin Händler: Darf ich ab 01.01.2018 nur noch Leitern nach neuer Norm verkaufen?

Ich bin Händler: Darf ich ab 01.01.2018 nur noch Leitern nach neuer Norm verkaufen?

Ja. Nach §6 Abs. 5 des Produktsicherheitsgesetzes hat „Der Händler dazu beizutragen, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden“. Dies ist nur gegeben, wenn die Produkte dem neuesten Stand der Technik entsprechen.

Welche Vorteile bietet die neue Norm?

Welche Vorteile bietet die neue Norm?

  • Gesetzlich abgesichert: ZARGES Leitern erfüllen die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und sind auf dem neuesten Stand der Technik. Sie entsprechen der Klasse "professional".
  • Sicherer arbeiten: Die neuen strengen Tests belegen: Die genormten ZARGES Leitern sind höchst stand- und rutschsicher. So lassen sich Unfälle noch besser vermeiden und Arbeitsausfälle reduzieren.
  • Sicher europaweit arbeiten: Die neuen Ausgaben der Norm EN 131-1+2 gilt europaweit. Unabhängig wo Sie in Europa tätig sind; die ZARGES Leitern erfüllen die Anforderungen an diese Norm.
  • Einmal investieren – lange profitieren: ZARGES Leitern sind durch die neue Norm noch robuster und langlebiger. 

Was ist neu bei der EN 131-2? Wie wird getestet?

Anforderung „Torsion bei Stehleitern“

Was getestet wird:

  • Verwindungssteifigkeit

Wie getestet wird:

  • Ein Leiternfuß wird mit einer Klemme befestigt.
  • Die Plattform der Leiter wird mit 736 N belastet.
  • Anschließend wird an der Leiter seitlich mit einer Last von 137 N gezogen.

Die Anforderung:

  • Während der Belastung darf sich der andere Leiternfuß um maximal 25 mm von seiner vorherigen Position bewegen.

LEITERN "PROFESSIONELL" NACH EN 131


Anforderung „Dauerbelastung“

Was getestet wird:

  • Dauerbelastung der Leiter

Wie getestet wird:

  • Abwechselnde Belastung der obersten Standstufe/-sprosse sowie der Stufe/Sprosse in der Leiternmitte mit 1.500 N
  • Wiederholungen non-professional: 10.000 Zyklen
  • Wiederholungen professional: 50.000 Zyklen

Die Anforderung:

  • Es dürfen keine Beschädigungen auftreten.

LEITERN "PROFESSIONELL" NACH EN 131


Anforderung „Base Slip“

Was getestet wird:

  • Rutschfestigkeit der Leiterschuhe.

Wie getestet wird:

  • Die Leiter steht auf einer Glasplatte.
  • Die Leiter wird mittig mit 1.471 N belastet.
  • Die Belastung wird 4 Mal wiederholt.

Die Anforderung:

  • Die Füße der Leiter dürfen maximal 40 mm innerhalb von 1 Minute verrutschen.

LEITERN "PROFESSIONELL" NACH EN 131


Anforderung „Torsion Anlegeleitern“

Was getestet wird:

  • Verwindungssteifigkeit

Wie getestet wird:

  • Im ersten Schritt wird die Leiter mittig mit 491 N vorbelastet und nach 30 Sekunden entlastet. Dies wird dann als Ausgangswert festgesetzt.
  • Im zweiten Schritt wird ein Holm mittig mit 638 N belastet und die Verformung von beiden Holmen zu dem festgesetzten Ausgangswert gemessen.

Die Anforderung:

  • Die Differenz zwischen der Verformung der beiden Holme darf maximal 0,07 der Leiterbreite sein.

LEITERN "PROFESSIONELL" NACH EN 131


Die neuen Anforderungen und Tests nach DIN EN 131-1+2 im Überblick

Sicherheit geht vor: Nach den neuesten Ausgaben der Norm EN 131-1+2 müssen Leitern zusätzliche und strengere Anforderungen erfüllen. Im Überblick sehen Sie die verschärften bzw. neuen Tests.

Anforderung „Standverbreiterung“

Die neue Anforderung:

  • Bei allen Leitern, die als Anlegeleiter genutzt werden können, ist nach der neuen Norm ab einer Länge von 3.000 mm eine Standverbreiterung nötig.
  • Standverbreiterung bis zu einer maximalen Breite von 1.200 mm, abhängig von der Leiterlänge.

Bitte beachten!

Durch diese neue Anforderung sind bei mehrteiligen Leitern einige Funktionen nicht mehr verfügbar: 

  • Bei Schiebeleitern, die eingefahren länger als 3.000 mm sind, können die Leiternteile nicht mehr separat genutzt werden.
  • Bei Mehrzweckleitern, die eingefahren länger als 3.000 mm sind, kann die Oberleiter nicht mehr separat genutzt werden; diese Leitern sind auch nicht mehr treppengängig einsetzbar.

LEITERN "PROFESSIONELL" NACH EN 131


Anforderung „Holmfestigkeit“

Was getestet wird:

  • Die Holmfestigkeit

Wie getestet wird:

  • Die Stufe/Sprosse wird außermittig in Gebrauchsstellung mit einer Prüflast von 2.700 N (professional)
    bzw. 2.250 N (non-professional) belastet.

Die Anforderung:

  • Die Leiter darf nicht beschädigt sein, die Funktion muss gewährleistet bleiben.

LEITERN "PROFESSIONELL" NACH EN 131


ZARGES – unsere Norm ist das Prinzip Sicherheit

Die Philosophie von ZARGES: Arbeitssicherheit steht über allem. Deshalb entsprechen Leitern von ZARGES den aktuellen nationalen und internationalen Normen. Und unsere zertifizierten Entwicklungs- und Fertigungsprozesse garantieren Ihnen Sicherheit und höchste Zuverlässigkeit.

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