Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 2

Was ist erlaubt? Was hat sich geändert?

In diesen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) werden Stand der Technik, Arbeitsmedizin & Hygiene und weitere gesicherte arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse festgehalten die für die sichere Nutzung von Arbeitsmitteln nötig sind. Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) ermittelt diese und wird im Ministerialblatt bekannt gemacht (in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

TRBS 2121-2 Anwendungsbereiche

Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen bei der Verwendung von Leitern. Sie konkretisiert diesbezüglich die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie ist in Verbindung mit der TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“ anzuwenden.


TRBS 2121-2. Was ist noch erlaubt?

Die Leiter als Verkehrsweg

Werden Leitern selten und nur als Verkehrsweg, also Zugang zu einem Arbeitsplatz genutzt, sind auch Höhen über 5 m zulässig, die Arbeit auf der Leiter jedoch nicht! Erlaubt ist also:

  • Sprossenleitern als Zugang zu einem Arbeitsplatz (Verkehrsweg) bis 5 Meter
  • Stufenleitern als Zugang zu einem Arbeitsplatz (Verkehrsweg) bis 5 Meter

Die Leiter als Arbeitsplatz

Standhöhe bis 2 Meter

Erlaubt: Arbeiten auf Stufenleitern, Plattformen (ggf. auch Zusatzplattformen); Arbeitszeit nicht eingeschränkt
Verboten: Arbeiten auf Sprossenleiten

Standhöhe von 2-5 Meter

Erlaubt: Arbeiten auf Stufenleitern, Plattformen (ggf. auch Zusatzplattformen); Arbeitszeit maximal 2 Stunden
Verboten: Arbeiten auf Sprossenleitern


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Mehr Informationen zu den Änderungen der TRBS 2121 Teil 2.

Verwendung der Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz.

Achtung! Nach TRBS 2121-2 ist die Verwendung der Leiter als hochgelegener Arbeitplatz nur zulässig, wenn Standhöhe maximal zwei Meter ist.

Bei Standhöhen zwischen zwei Meter und fünf Meter sind zeitweilige Arbeiten erlaubt.

Zeitweilige Arbeiten nach TRBS 2121-2. Was ist erlaubt?

Zeitweilige Arbeiten sind Arbeiten, die einen Zeitraum von 2 Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten. Bei Verwendung im Freien sind Umgebungs- und Witterungsverhältnisse zu berücksichtigen. Verwendung der Leiter als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen ist weiterhin auch auf Sprossenleitern erlaubt.

Mindestanforderungen Standfläche nach TRBS 2121-2

Der Beschäftigte muss mit beiden Füßenauf einer Stufe (Standfläche >= 80 mm) oder einer Plattform (mind. 250 x 250 mm) stehen.

Ausnahmefälle die die TRBS 2121-2 zulässt.

In besonders begründeten Ausnahmefällen ist ein Arbeiten auf Sprossenleitern (Sprosse = Auftritt 20 < 80 mm) zulässig. Die besonderen Gründe sind vom Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.


Änderungen der TRBS 2121-2 bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Informationen zur TRBS 2121-2 bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

TRBS 2121-2 bei der BAUA

Die wichtigsten Änderungen der TRBS 2121-2 im Überblick

Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen der TRBS 2121-2 in einem PDF zusammengefasst.

Zum Informations-PDF



Häufige Fragen zur TRBS 2121-2

Wofür steht TRBS?

Wofür steht TRBS?

TRBS steht für die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121-2). Sie stellen den aktuellen Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse dar. Sie konzentrieren sich in diesem Fall auf die Benutzung und Bereitstellung von Arbeitsmitteln. Die technischen Regeln konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor dem Hintergrund der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowohl der Ableitung von gebührenden Maßnahmen. Wählt der Arbeitgeber eine weitere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG in Intertaktion mit § 3 BetrSichV und der TRBS nachzuweisen und zu dokumentieren.

Wer ist für die Erstellung der TRBS (Technischen Regeln für Betriebssicherheit) verantwortlich?

Wer ist für die Erstellung der TRBS (Technischen Regeln für Betriebssicherheit) verantwortlich?

Der Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und aktualisiert die Richtlinen für die Betriebssicherheit. Bekanntgegeben werden sie vom vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Ministerialblatt.

Wann sind die neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121-2) in Kraft getreten?

Wann sind die neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121-2) in Kraft getreten?

Seit dem 21. Dezember 2018 ist die überarbeitete TRBS 2121-2 gültig, immer in Verbindung mit der TRBS 2121 vom Juli 2018.

Wie rechtsverbindlich sind die neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)?

Wie rechtsverbindlich sind die neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)?

Die technischen Regeln sind im eigentlichen Sinne nicht rechtsverbindlich. Als Arbeitgeber kann man allerdings davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der zugrunde liegenden Gesetze und Verordnungen (hier BetrSichV) erfüllt sind, wenn die TRBS eingehalten wird. Man spricht in diesem Fall von der "Vermutungswirkung". Diese wird auch in der TRBS 2121-2 beschrieben. Sofern eine andere Lösung gewählt wird, muss sichergestellt sein, dass damit nachweisbar mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht wird.

TRBS für Leitern. Was muss beachtet werden?

Erfahren Sie in diesem Video:

  • Für was TRBS steht
  • Inwiefern die TRBS-2121 für Leitern gilt
  • Warum die TRBS-2121 Stufenleitern anstatt von Sprossenleitern empfiehlt
  • Wie Leitern im Rahmen der TRBS-2121 genutzt werden dürfen

Fragen zu den technischen Richtlinien TRBS 2121-2?

Sie können uns per Mail an zarges@zarges.de, über unser Kontaktformular oder
telefonisch unseren Kundenservice unter +49 881 687 100 erreichen.