Sachkundigen Seminare für Steigleitern und ortsfeste Leiteranlagen

Jetzt das passende Kompakt-Seminar für Steigleiteranlagen und ortsfeste Leitern auswählen

In unserem Seminar erhalten Sie die vorgeschriebene Sachkunde, damit Ihr Arbeitgeber Sie als zur Prüfung von Steigleitern und ortsfesten Leiteranlagen befähigte Person bestellen kann. Sie die vorgeschriebene Sachkunde um eigenständige Steigleiterprüfungen inkl. der entsprechenden Dokumentation durchzuführen, dies beinhaltet u. A. Normen und Grundlagen Gemäß ASR A1.8 (Verkehrswege), Steigleitern an Gebäuden nach DIN 18799, Steigleitern als Zugang zu Maschinen nach DIN-EN 14122-4, Steigleitern an Schächten nach DIN-EN 14396, Steigleitern als Not-/Fluchtleitern nach ASR 2.

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Einfach Termin auswählen und Seminar bequem buchen.

  • Nur 369,00 EUR pro Person, zzgl. MwSt.

Seminare für Steigleitern aktuell nur per E-Mail, per Fax oder telefonisch buchbar.
Bitte wenden Sie sich an: 

ZARGES Akademie Team
Tel. +49 881 687-387
Fax +49 881/687-515
E-Mail: akademie@zarges.de

TerminStadtOrt/Hotel
03.06.2024WeilheimZARGES Infocenter
10.09.2024WeilheimZARGES Infocenter
10.12.2024WeilheimZARGES Infocenter
>> Steigleiter Seminar im eigenen Unternehmen anfragen

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Flexibel in Ort und Zeit – Steigleiterseminare direkt in Ihrem Unternehmen

  • Nur 2.640,00 EUR pro Seminar, zzgl. MwSt.

Sie möchten die Steigleiter Schulung vor Ort in Ihrem Unternehmen durchführen?

Kein Problem. Seminare für Steigleitern und ortsfeste Leiteranlagen können wir auch ganz individuell nach Ihren Wünschen und Anforderungen direkt bei Ihnen im Unternehmen oder einem anderen Wunschort durchführen. Schicken Sie uns einfach Ihre unverbindliche Anfrage. Nach Vereinbarung führen wir firmenspezifische Seminare an einem von Ihnen gewünschten Ort durch. 

Voraussetzung: Eine entsprechende Steigleiteranlage muss vor Ort installiert sein.

Der Preis für individuelle Seminare beträgt 2.640,00 EUR zzgl. MwSt. pro Seminar.

Anfragen richten Sie bitte direkt an das ZARGES Akademie Team
Tel. +49 881 687-387
Fax +49 881/687-515
E-Mail: akademie@zarges.de


Für ist das Steigleiter Seminar geeignet und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für ist das Steigleiter Seminar geeignet und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Unsere Seminare richten sich an alle Arbeitgeber und Beschäftigte, die technische Arbeitsmittel (Steigleitern für Gebäude, Schächte und Zugang zu Maschinen sowie Not- und Fluchtleitern) bereitstellen und benutzen und damit gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu deren wiederkehrender Prüfung verpflichtet sind. Dazu gehören z.B. alle Unternehmen, Behörden und insbesondere Mitarbeiter aus den Bereichen Instandhaltung, Wartung, sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Zum Besuch des Sachkundigen Seminares Steigleitern sind keine Voraussetzungen notwendig.

Welche Ziele & Inhalte haben die Steigleiter Seminare?

Welche Ziele & Inhalte haben die Steigleiter Seminare?

Ziele

  • Kenntnis über Steigleitern in den verschiedenen Bereichen und deren wesentliche Konstruktionsmerkmale
  • Überblick über die betreffenden Normen
  • Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Handlungsanleitung
  • Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern
  • Hilfestellung zur praxisorientierten Prüfdokumentationen

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Sachkunde erworben und ist in der Lage, eigenständige Steigleiterprüfungen inkl. der entsprechenden Dokumentation durchzuführen.

Inhalte

  • Bedeutung und Stellung der befähigten Person.
  • Steigleitern in den unterschiedlichen Einsatzgebieten
  • Erkennung der wesentlichen Konstruktionsmerkmale von verschiedenen Steigleitern-Typen,
    wie der Zugang zu Maschinen, Schacht, Gebäude und Not-/Fluchtleitern.
  • Normen und gesetzliche Grundlagen Gemäß der ASR A1.8 (Verkehrswege)
  • Steigleitern an Gebäuden nach DIN 18799
  • Steigleitern als Zugang zu Maschinen nach DIN-EN 14122-4
  • Steigleitern an Schächten nach DIN-EN 14396
  • Steigleitern als Not-/Fluchtleitern nach ASR 2.3
  • Sicherheitsgerechter Umgang
  • Bestimmungsgemäße Verwendung
  • Regelmäßige bzw. wiederkehrende Prüfungen
  • Reparaturmöglichkeiten
  • Test
Wie lange dauern die Seminare für ortsfeste Leiteranlagen?

Wie lange dauern die Seminare für ortsfeste Leiteranlagen?

Die Kompaktseminare der ZARGES Akademie fangen um 9.00 Uhr an und enden um ca. 15.30 Uhr.

Teilnahme und Zahlungsbedingungen

Teilnahme und Zahlungsbedingungen

Die Anmeldegebühr beträgt 369,- € zzgl. MwSt. pro Person. In der Teilnahmegebühr sind ausführliche Seminarunterlagen sowie Getränke, Mittagessen und ein Zertifikat enthalten. Sie erhalten die Rechnung vor dem Seminar.

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen:

1. Geltungsbereich
Die Seminare sind nicht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB bestimmt

2. Anmeldung
Anmeldungen müssen schriftlich oder vorzugsweise online über unsere Homepage erfolgen. Sie werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

3. Zustandekommen des Vertrages
Die Teilnehmerzahl bei den Seminaren ist begrenzt. Der Vertrag über die Teilnahme am Seminar kommt deshalb nicht mit der Anmeldung des Vertragspartners, sondern erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.

4. Ersatzteilnehmer
Unser Vertragspartner kann zu den Seminaren anstelle des gemeldeten Teilnehmers auch einen Ersatzteilnehmer schicken, soweit dieser die Teilnahmevoraussetzungen an dem Seminar erfüllt.

5. Rücktrittsrecht des Vertragspartners
Unser Vertragspartner kann bis zwei Wochen vor Seminarbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form bei uns. In diesem Fall entfällt die Pflicht zur Bezahlung der Seminarkosten. Bereits entrichtete Zahlungen werden erstattet.

6. Rücktrittsrecht der ZARGES GmbH
Wir behalten uns vor, bei einer zu geringen Teilnehmerzahl bis 1 Woche vor dem Seminartermin vom Vertrag zurückzutreten. Eine zu geringe Teilnehmerzahl liegt vor, wenn bis 1 Woche vor dem Seminartermin die Mindestzahl von 5 Teilnehmern nicht erreicht ist. Wir behalten uns weiter vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn Hinderungsgründe vorliegen, die durch höhere Gewalt verursacht werden oder von uns nicht zu vertreten sind, wie z.B. eine Erkrankung des Dozenten. In allen diesen Fällen werden die Teilnehmer umgehend benachrichtigt. Bereits gezahlt Seminarkosten werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

7. Seminarkosten
Die angegebenen Teilnahmekosten sind Netto-Preise und enthalten die Kosten für die angebotene Verpflegung. Nicht im Preis enthalten ist die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe sowie Übernachtungskosten und Parkgebühren.

8. Fälligkeit der Seminarkosten
Die Seminarkosten sind fällig mit Erhalt der Rechnung. Wir sind berechtigt, den Seminarvertrag zu kündigen, wenn der Rechnungsbetrag 2 Wochen nach Fälligkeit nicht bei uns eingegangen ist. Das gilt nicht, wenn der Vertragspartner ein Bankverschulden nachweist.

9. Datenschutz
Die zur Anmeldung und Durchführung des Seminars erforderlichen Daten werden elektronisch erfasst und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten findet ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften statt.

10. Gerichtsstandvereinbarung und Rechtswahl
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist das für D-82362 Weilheim örtlich zuständige Gericht. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht


Seminar-Information zum Download

Fragen zu unseren Seminaren?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an

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Fax +49 881/687-515
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